KFZ Versicherung – Wann ist Teil- bzw. Vollkasko sinnvoll?
Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung deckt die Schadensersatzansprüche ab, die einem Dritten entstehen, wenn man im Straßenverkehr mit seinem eigenen Fahrzeug einen Schaden verursacht hat. Sie deckt aber keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Wer solche Schäden versichern will, kann eine zusätzliche Versicherung abschließen, die sogenannte Kaskoversicherung. Der Begriff Kasko stammt vom spanischen casco, was Schiffsrumpf bedeutet. Das Wort Kasko steht dabei für eine Vollversicherung des großen Ganzen, so wie der Schiffsrumpf das gesamte Schiff trägt. Die Kaskoversicherung ist eine KFZ Versicherung, welche die Schäden am Fahrzeug des Versicherten abdeckt. Die Kaskoversicherung kommt für die Zerstörung, für die Beschädigung und den Verlust des versicherten Fahrzeugs auf. Dabei wird zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkaskoversicherung versichert die Reparatur eines Fahrzeuges, dass durch Brand oder Explosion, Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung beschädigt wurde, oder aber es wird das nötige Geld ausbezahlt, um sich ein Ersatzfahrzeug kaufen zu können. Die Teilkaskoversicherung versichert auch gegen Entwendung, insbesondere den Diebstahl, einen Raub oder eine Unterschlagung sowie den unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Sie übernimmt darüber hinaus die Kosten für Glasbruch, für Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (sogenannte Schmorschäden) sowie die Kosten bei einem Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild. Dazu zählen alle dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere. Außerdem ist üblicherweise ein Marderbiss ohne Folgeschäden versichert, doch manche Gesellschaften versichern auch diese. Andere Versicherer haben den Begriff Haarwild auf Kühe, Pferde Schafe und Ziegen erweitert und andere haben als Wortlaut „alle Tiere“ aufgenommen. Über einen Autoversicherung Vergleich kann man speziell nach solchen Versicherungen suchen. Die Teilkaskoversicherung kommt, wie ihr Name schon sagt, immer nur für einen Teil und da auch nur für ganz bestimmte Schäden auf, z.B. nicht für Unfallschäden. Wer auch diese mitversichern möchte, schließt eine Vollkaskoversicherung ab. Damit sind dann die Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen, zusätzlich abgesichert, sowie solche Schäden, bei denen der Unfallversicherer nicht zu ermitteln oder nicht haftbar zu machen ist.
Geschrieben von Andreas Mettler