Ein Prüfungsrecht, das erneuert werden muss
Wie jeder schon einmal festgestellt haben wird lassen sich alle Rechte biegen, doch am deutlichsten wird das beim Prüfungsrecht, ein Recht das wie das Hochschulrecht in die Kategorie des Verwaltungsrechtes gehört.
Zum einen macht es unterschiede zwischen den Prüflingen, denn es kann nur angewendet werden, wenn man deutscher Nationalität ist, da sich dieses Gesetzt auf den $12 im Grundgesetz beruft, in dem jeder Deutsche das Recht auf freie Berufswahl hat.
Eine Regelung die es den Universitäten und Professoren noch schwerer macht mit diesem Prüfungsrecht umzugehen als ohne. Niemand lässt sich gern mit der Aussage konfrontieren, das er den Menschen mit zweierlei Maß misst. Auch wenn es nicht das ist was man mit diesem Prüfungsrecht angestrebt hat, so ist doch die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das es so ausgelegt wird.
Wer sich denn noch auf dieses Recht beruft, sollte schon vorweg eines sicher wissen, sein Leben wird danach nicht einfacher und gerade wenn es um mündliche Prüfungen geht hat man sehr geringe Erfolgsaussichten.
Ein Anwalt könnte helfen doch gibt es kaum welche die sich auf dieses Thema spezialisiert haben, denn es ist ein Recht bei dem es nicht ausreicht, bestimmte Paragraphen zu zitieren, vielmehr müssen hier sämtliche gefällten Urteile gelesen und gelistet sein und diese müssen dann wortgetreu in den Prozess eingebaut werden, was einen enormen Arbeitsaufwand bedeutet.
Alles das sind Dinge welche die Erfolgschancen eines solchen Prozesses nicht gerade erhöhen, da viele Fälle auch gar nicht veröffentlicht werden und die entsprechenden Urteil nur auf spezielle Anforderung zu erhalten sind.
Auch das jede Hochschule ihr eigenes Hochschulrecht hat , in dem unterschiedliche Rechte und Pflichten niedergeschrieben sind machen es schwer Präzedenzfälle zu finden die sich auf den aktuellen Fall anwenden lassen. Vielleicht wird sich das Gesetz im Lauf der Zeit ändern und die Professoren aus ihrer verstaubten Tradition befreien.
Geschrieben von nicola lavacca