EDV- Ehen
Es gibt Geschäfte oder Dienstleistungen, die zwar über das Internet abgeschlossen werden, aber nicht immer das EDV-Recht tangieren. Wer sich bei einer Internet-Partner-Agentur einen Mann oder eine Frau zum Heiraten gesucht hat und mit ihm oder ihr in der Partnerschaft Schiffbruch erleidet, wird – auch mit Hilfe eines Anwalts – die Partneragentur nicht zum Regress zwingen können. Auch wenn man tief enttäuscht ist über das Ergebnis der Partnerwahl, lässt sich der angetraute Ehepartner nicht einfach wieder zurückgeben wie eine Waschmaschine mit Materialfehler. Sollte sich der Ehemann als Bigamist und damit als Heirats-Betrüger entpuppen, kann man diese Tat, die in § 172 StGB unter „Doppelehe“ aufgeführt wird, allerdings zur Anzeige bringen. Hier wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, aber für die aus der betrügerischen Heirat entstandenen Schäden sollte sich der Geschädigte einen Anwalt suchen, damit er seine privatrechtlichen Forderungen anmelden kann. Außerdem kann der Anwalt mit dem Geschädigten in dem Strafverfahren auch als Nebenkläger auftreten. Das bedeutet, man muss einen Anwalt mit guter Kenntnis des Strafrechts und der Strafprozessordnung an seiner Seite haben, der auch für das anschließende zivilrechtliche Verfahren gegen den Heiratsbetrüger das nötige Rüstzeug mitbringt. Je nach dem welche Kanzlei man aufsucht, stehen hier auch unterschiedliche Anwälte zur Verfügung, d.h. für jede Angelegenheit einen echten Spezialisten. Damit man hier schon im Vorfeld der Suche an die Richtigen gerät und nicht lange fragen und herumtelefonieren muss, hilft eine Internet-Recherche über eine der Suchmaschinen. Mit der Kombination „Rechtsanwalt“ und dem Namen seiner Stadt wird man augenblicklich mit einer gut sortierten Liste von Anwälten und Anwaltskanzleien bedient. Wer also z.B. „Rechtsanwalt Dortmund“ oder „Rechtsanwalt Hamburg“ eingibt, dem erschließen sich gleich, nach Disziplinen und Fachbereichen geordnete Anwaltskontakte. Wenn aus der Ehe, die zwar noch unter EDV-Recht angebahnt wurde, von einem Partner noch Unterhaltszahlungen zu erbringen sind, lässt sich hier schlecht ein EDV-Anwalt aufsuchen. Da geht es um Familienrecht. Liegt z.B. eine grobe Verletzung der Unterhaltspflicht vor, fällt diese Angelegenheit zusätzlich sogar unter das Strafrecht (StGB § 170). Und wer hier nicht durchblickt, dem helfen die Anwälte in seiner Stadt. Und wie man die findet – s.o.!
Geschrieben von Andreas Mettler