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Die Hundehaftpflichtversicherung für Hundehalter

Die Hundehaftpflichtversicherung sollte in aller Regel jeder Hundebesitzer haben, denn durch Hunde kann auch ein hoher Schaden angerichtet werden und der Halter ist hierfür generell verantwortlich, muss die eventuell entstandenen Schäden und Kosten tragen. Die Hundehaftpflichtversicherung leistet bei Ansprüchen gegenüber Dritten, die durch den Hund verursacht wurden. Als Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung sind Vermögens-, Sach-, Mietsach- und Personenschäden zu nennen. Nach der Prüfung durch die Versicherung, d. h. ob der Anspruch berechtigt ist, übernimmt die Versicherung den verursachten Schaden. Auch eventuelle Prozesskosten werden durch die Hundehaftpflichtversicherung übernommen. Je nachdem, wie hoch der entstandene Schaden ist, leistet die Hundehaftpflichtversicherung, hierbei ist abhängig, ob beim Vertragsabschluss eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Bei so genannten Bagatellfällen, die unter der Selbstbeteiligungsgrenze liegen, muss der Versicherungsnehmer diese selbst zahlen. Bei größeren Schäden, die über die Selbstbeteiligung gehen, muss ebenfalls die Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer gezahlt werden, alles, was darüber hinaus geht, zahlt die Hundehaftpflichtversicherung. Da meist nur kleinere Schäden entstehen, ist es sinnvoll, die Hundehaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung ab zu schließen. Bei Hündinnen ist es sinnvoll, auch darauf zu achten, dass die Welpen mit versichert sind, teilweise sind diese bis zum Alter von 6 Monaten kostenlos mit versichert. Die Hundehaftpflichtversicherungen versichern in der Regel alle Hundearten, jedoch ist bei Kampfhunden mit einem Risikozuschlag zu rechnen. Es gibt jedoch auch Hundehaftpflichtversicherungen, die Kampfhunde erst gar nicht versichern. Und aus diesem Grund sollte man mehrere Angebote einholen, um sich dann für die Hundehaftpflichtversicherungen mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu entscheiden. Wichtig ist, dass man als Hundehalter gewisse Dinge beachten muss, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist. So muss der Hund bei einem Spaziergang an der Leine laufen, und wenn es sich um einen Kampfhund handelt, muss dieser auch noch einen Maulkorb tragen. Bei den Leistungen der Hundehaftpflichtversicherungen sollte man auch beachten, ob die Versicherung auch im Ausland bei Schäden leistet. Oder gibt man den Hund während des Urlaubs an andere Personen ab, so sollte man ebenso darauf achten, dass während dieser Zeit auch der Versicherungsschutz gegeben ist.

Geschrieben von Ralf Eppmann

This entry was posted on Freitag, September 19th, 2008 at 11:31 and is filed under Finanzen. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. Both comments and pings are currently closed.

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