Prinzip Bausparen
Seit Ende des Ersten Weltkrieges hat sich die Idee vom Bausparen in Deutschland durchgesetzt. Allgemein stellt das Bausparen ein Solidaritätsprinzip dar, das jedem Menschen ermöglichen soll, sich ein Eigenheim zu finanzieren, selbst wenn das gesamte Kapital dafür nicht verfügbar ist. D.h. nach der Ansparung eines bestimmten Betrages kann jeder einen Kredit nutzen. Demnach ist ein Bausparvertrag zweckgebunden und darf nur für Baufinanzierung oder Baumaßnahmen am Haus oder der Eigentumswohnung verwendet werden.
Das Bausparen unterteilt sich in zwei Phasen – die Ansparphase und die Darlehensphase. In der Ansparphase werden monatliche Raten oder auch unregelmäßige Beträge in den Bausparvertrag eingezahlt. Bevor später das zinsgünstige Darlehen genutzt werden kann, müssen mindestens 40% – 50% der vereinbarten Bausumme zusammengetragen werden. Diese Summe variiert je nach Bausparkasse und Tarif beim Bausparvertrag. Die Sparleistungen werden mit Guthabenzinsen vergolten, die damit die Sparsumme erhöhen. Doch auch die Zinsbeträge sind abhängig von der jeweiligen Institution.
Wer sich bereits in der Darlehensphase befindet, wird von den Bausparkassen dann mit den Summen, die die Sparer bereits in ihrem Bausparvertrag haben, ausgezahlt. D.h. die Sparer liefern den Darlehensnehmern das Kapital, sobald diese den Anspruch auf das Darlehen erhalten. Weiterhin tilgen die Darlehensnehmer durch monatliche Raten die Kredite, womit wieder Kapital für weitere Darlehen im Bausparen bereit steht.
Durch das kollektive Bausparen ergeben sich geringe Zinsen, die häufig weit unter den Forderungen der Banken für Baudarlehen liegen und bereits mit dem Abschluss beim Bausparvertrag zugesichert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Darlehen durch relativ hohe Tilgungssätze schnell zurückgezahlt werden.
Geschrieben von Jörg Pankalla